AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Miriam Eberhard — Praxis für Osteopathie
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§ 1 Anwendungsbereich:
Die Praxis für Osteopathie ist eine Bestellpraxis. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbeding-ungen finden auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Patienten/Patientin und der Heilprak- tikerin/Inhaberin der Praxis für Osteopathie (im folgenden Heilpraktikerin genannt) Anwendung, sofern die Parteien keine abweichende Regelung vereinbaren.
§ 2 Inhalt und Zustandekommen des Vertrages:
1. ZwischendemPatienten/derPatientinundderHeilpraktikerin kommt ein Behandlungsvertrag i.S.d. § 630a BGB zustande, sobald der/die Patient/Patientin das Angebot der Heilpraktikerin an- nimmt.
2. DieHeilpraktikerinerbringtihreDiensteimRahmendes Behandlungsvertrages. Ihre Dienste um-fassen dabei, unter Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten der Heilkunde, die Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie.
3. NachderAufklärung,BeratungundderErstellungderDiagnose entscheidet der/die Patient/in frei darüber, ob und welche Therapie verwendet werden soll. Die einzelnen Therapieschritte werden mit der Heilpraktikerin abgesprochen.
4. VonderHeilpraktikerinwerdennebenderklassischen Schulmedizin auch Methoden der Behandlung empfohlen und angewandt, die im Rahmen der Schulmedizin nicht anerkannt, nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen und auch nicht allgemein erklärbar sind. Vor Anwendung dieser Methoden hat der/die Patient/Patientin schriftlich sein/ihr Einverständnis, nach umfangreicher Aufklärung und Beratung, gegenüber der Heilpraktikerin zu erteilen.
5. DieAnnahmedesAngebotesundsomitderVertragsabschluss erfolgte mit der verbindlichen Buchung des Termins, entweder durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung oder aber durch das Bestätigungsklicken auf den Button „Termin verbindlich buchen“.
§ 3 Keine verbindliche Zusage des Heilerfolges
Die Heilpraktikerin garantiert und verspricht mit ihrer Behandlung und Therapie keinen Heilerfolg, keine Linderung und keine Besserung des Gesundheitszustandes.
§ 4 Beendigung des Behandlungsvertrages
1. DerBehandlungsvertragkannvonbeidenVertragsparteienohne Angaben von Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
2. DiezumZeitpunktdesZugangsderKündigungbereits entstandenen Honoraransprüche der Heilpraktikerin bleiben bestehen.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit des Honoraranspruches
1. MitdemZustandekommendesBehandlungsvertragesistder Honoraranspruch der Heilpraktikerin entstanden.
2. ImHinblickaufdieHöhedesHonorarsgeltendieSätzedes Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), sofern die Vertragsparteien nicht abweichende Honorarsätze vereinbaren.
3. DieHonoraresindvondem/derPatienten/Patientinnachder Behandlung in bar oder sofern vereinbart auch gegen Rechnung zu entrichten. Die Heilpraktikerin wird über den Empfang der Zahlung eine Quittung erstellen und dem/der Patienten/Patientin übergeben.
4. DieHeilpraktikerinrechnetausschließlichmitder/dem Patientin/Patenten ab. Eine Abrechnung gegenüber Dritten (z.B. Krankenkassen) erfolgt nicht.
§ 6 Nichtwahrnehmung von verbindlich gebuchten Terminen im Rahmen der Bestellpraxis- Umlage-pauschale – Stornierung
1. BeiderPraxisderHeilpraktikerinhandeltessichumeine Bestellpraxis.
2. BeiderNichtwahrnehmungvonverbindlichgebuchtenTerminen hat der/die Patient/Patientin der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von € 50,00 zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der/die Patient/Patientin an der Wahrnehmung des Termins unverschuldet (z.B. aufgrund einer Krankheit oder der Erkrankung des Kindes) verhindert war.
3. DerverbindlichgebuchteTerminkannbiszueinemZeitpunktvon 24 Stunden vor dem Termin telefonisch (Anrufbeantworter vorhanden) oder per Mail, oder über den Stornierungslink in der Terminbestätigungs E-Mail storniert werden, ohne das ein Ausfallhonorar entsteht.
§ 7 Datenschutz
Bei der Anbahnung und dem Abschluss des Behandlungsvertrages werden von der Heilpraktikerin Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten, die der/die Patient/Patientin z.B. im Rahmen der Bestellpraxis mitteilt, werden nur zur Patientenaktenanlage, zur Behandlung, für die Rechnungserstellung und zur Korrespondenz mit dem/der Patient/Patientin und nur für diesen Zweck verarbeitet. Eine Weiter-gabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Anweisung und Einverständnis des/der Patientens/Patientin oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
Nach der Beendigung der Behandlung werden die Daten des/der Patienten/Patientin in dem Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
§ 8 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht u. Erfüllungsort, Gerichtstand
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Be- dingungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses findet das deutsche Recht Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Frankenthal (Pfalz) vereinbart.
Kaiserslautern, den 01. September 2017